Reader Patenamt

Welche Voraussetzungen muss ein*e Pate*in erfüllen?

Die Firmpatinnen oder der Firmpate muss laut CIC can. 874 (Kirchenrecht):

  • getauft,
  • gefirmt,
  • mindestens 16 Jahre alt und
  • Mitglied der röm.-kath. Kirche
  • nicht deine Eltern sein.

 


Was ist, wenn diese Vorrausetzungen nicht auf meine ausgewählte Person passen? 

 

Dann kann diese Person auch nicht dein*e Pat*in sein. Bei der Firmung ist ein*e Pat*in nicht zwingend vorgesehen (vgl. CIC can. 892). Aber es ist möglich, dass diese Person dann dein „Firmzeug*in“ ist. Dafür gibt es keine Festschreibungen im Kirchenrecht.

 

Können Christ*innen anderer Konfessionen das Patenamt übernehmen?

Nichtkatholische Christ*innen können kein Patenamt übernehmen.
Sie übernehmen als Firmzeug*in (analog zu den Taufzeug*innen vgl. 
CIC can. 874 §2) zusammen mit eine*r katholischen Pat*in diese Aufgabe.  

 

 

Dürfen die Eltern des*der Firmbewerber*in das Patenamt übernehmen?

Laut CIC can. 874 ist das nicht möglich!

Pat*innen sind neben den Eltern eine zusätzliche Bereicherung und Vertrauensperson der Firmbewerber*innen. Sie begleiten neben den Eltern die Firmlinge in den Fragen des Lebens. Daraus ergibt sich, dass die Rolle der Pat*innen nicht von den Eltern übernommen werden kann.  

 

Darf der*die Taufpate*in auch Firmpate*in sein?

Ja. Es wird sogar empfohlen, dass der/die Taufpat*innen auch den Dienst der Firmpat*innen übernehmen (vgl. CIC can. 874). So wird der Zusammenhang dieser Sakramente besonders sichtbar.  

 

Welchen Nachweis muss ein*e Pat*in erbringen?

Keinen. Es genügt das Ausfüllen des Anmeldbogens mit (wenn bekannt) Tauf- und Firmdaten des Paten. Dies bietet die Möglichkeit mit dem zukünftigen Paten ins Gespräch zu kommen.

 

Was muss ich jetzt tun?

Die (komplett) ausgefüllte „Anmeldung zur Firmung“ muss bis Do. 14. April 2022 im Pfarrbüro abgegeben werden! Ohne diese Anmeldung ist eine Firmung nicht möglich!!!

 

Wie finde/wähle ich eine Person aus?

Die Wahl des Firmpaten ist nicht immer eine leichte Entscheidung. Die Herausforderung ist es, die kirchenrechtlichen Voraussetzungen und die persönlichen Interessen überein zubringen.

Getauft

Gefirmt

Mind. 16 Jahre alt

Mitglied der röm.-kath. Kirche

Vertrauensperson

Vorbild im Glauben

Für dich immer ansprechbar

Stärkt dir den Rücken

 

Sollten die zwei Seiten nicht übereinstimmen, bleibt dir noch die Möglichkeit deine Wunschperson als Firmzeugen zu ernennen. Schlussendlich solltest du aus persönlicher Überzeugung heraus die Entscheidung auf deinen Paten treffen.

 

Die Aufgaben einer Patin oder eines Paten sind:

Ein Pate hat allgemein die Aufgabe deine Eltern in deiner Begleitung zu unterstützen. Deinen Firmpaten kannst du dir, im Gegensatz zum Taufpaten, selbst wählen. Deshalb sollte es dir persönlich wichtig sein, eine vertraute Person zu wählen mit der du über viele Sachen problemlos sprechen kannst, die dich unterstützt und dir auch den Rücken stärkt. Sie soll eine alternative Ansprechperson zu deinen Eltern sein.

In der Firmung entscheidest du dich allein „erneut“ dazu „JA“ zu sagen zu Gott und einem Leben als Christ. Der Firmpate soll dich auf diesem Weg begleiten und unterstützen und in der Firmfeier deshalb hinter dir stehen.